AGB
Soweit in diesen Bedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der
Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen Atikon Marketing & Werbung GmbH als Betreiber der Module Premium Employer Branding, Premium
Plus, Top-Job Slot und weitere exklusive Angebote für Kunden des Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz
e.V. zur Optimierung der Sichtbarkeit (im Folgenden „ATIKON“ genannt) auf der Jobbörse (im Folgenden
„Plattform“ genannt) und einem Unternehmen (im Folgenden "Kunde" genannt), selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Abweichende
sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch ATIKON, um Gültigkeit als
Vertragsinhalt zu erlangen.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn es wird im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart. AGB des Kunden
widerspricht ATIKON ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch ATIKON bedarf
es nicht.
1.4. Der Kunde wird über jegliche Änderungen dieser AGB in schriftlicher Form (per E-Mail oder als
Benachrichtigung auf der Plattform) informiert. Dieser hat 14 Tage Zeit (ab dem Zeitpunkt der
Verständigung), um diesen zuzustimmen oder zu widersprechen. Lässt der Kunde die Frist schweigend
verstreichen, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden somit Vertragsbestandteil. Der Kunde wird
auf diesen Umstand bei der Verständigung über die Änderungen aufmerksam gemacht.
1.5. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die
unter deren Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Auf der Plattform werden folgende Abonnements angeboten:
2.1.1. Premium Employer Branding Paket: dieses bietet dem Kunden die Möglichkeit zur Veröffentlichung
zusätzlicher, nicht im Basis-Paket inkludierter, Informationen und Inhalte im Arbeitgeber-Profil zum
Zweck der umfassenden Unternehmenspräsentation auf der Plattform für die Dauer von 12 Monaten. Darunter
fallen: die Angabe einer unbeschränkten Zahl an Benefits sowie die Bearbeitung der Benefit-Inhalte, die
Veröffentlichung von Headerbild und weiteren Kanzleibilder (in der Bildgalerie), Image-Videos,
Kanzlei-Präsentationen, eigenen Profiltexten, Siegeln und Zertifikaten, die Nennung von Ansprechpartnern
und die Zuweisung einzelner Stelleninserate an diesen Ansprechpartnern, Sichtbarkeit der auf der
Plattform veröffentlichten Inserate in Google-Jobs sowie die Möglichkeit zur Buchung von Top-Job Slots.
2.1.2. Premium Plus Paket: In diesem Paket sind alle Funktionen der beiden Pakete, Basis - und Premium
Employer
Branding Paket, sowie ein Top-Job Slot (siehe Punkt 3.1.4) für die Dauer von 12 Monaten inkludiert.
2.1.3. Top-Job Slot: diese Funktion bietet dem Kunden die Möglichkeit zur Hervorhebung eines bestimmten
Inserats durch die Platzierung dieses im oberen Bereich der Ergebnisliste für die Dauer von 3 Monaten.
Die Top-Job Slots werden in chronologischer Reihe angezeigt (der letzte gespeicherte Top-Job Slot ist
als erster in der Ergebnisliste zu sehen). Die Buchung eines Top-Job-Slots ist ausschließlich Kunden mit
einem aktiven Premium Paket (Premium Employer Branding Paket oder Premium Plus Paket) vorbehalten.
2.2. Exklusive Angebote und Vorteile für bestehende ATIKON Kunden, die ein aktives Karrierepaket
(ausgeschlossen Karriere To Go Paket) erworben haben:
2.2.1. Einrichtung des Arbeitgeber-Profils auf der Plattform durch ATIKON mithilfe der im Rahmen des
Karrierepakets vom Kunden übermittelten Inhalte
2.2.2. Automatische Übernahme der aktiven Inserate von der eigenen Homepage oder Karrierepage, die im
Zuge des Karrierepakets von ATIKON erstellt und gewartet wird, auf die Plattform zu profitieren.
2.2.2.1. Änderungen der aktiven Inserate über die eigene Homepage oder Karrierepage werden automatisch
spätestens nach 24 Stunden auf die Plattform übertragen.
2.2.2.2. Werden Änderungen der Inserate direkt auf der Plattform vorgenommen, können diese nicht
automatisch auf die Homepage bzw. Karrierepage übertragen werden und die automatische Aktualisierung auf
der Plattform wird durch die entstandene Inkongruenz der Inserate unterbrochen. Eine erneute Aktivierung
der automatischen Aktualisierung der Inserate ist nur nach entsprechender technischer Einrichtung durch
ATIKON auf Anfrage des Kunden an support@steuerjobs-rlp.de möglich.
2.2.3. Premium Employer Branding Paket für die Vertragsdauer des Karrierepakets
2.3. Die Plattform inkl. sämtlicher Produkte und Funktionen kann auf aktuellen Endgeräten, Browsern und
Betriebssystemen genutzt werden. Darüber hinaus ist ATIKON nicht verpflichtet, bestimmte Versionen,
Geräte oder Software zu unterstützen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Invitatio ad offerendum: Die Präsentation der Produkte auf der Plattform stellt kein bindendes
Angebot im rechtlichen Sinne dar. Diese ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu
stellen.
3.2. Der Kauf eines Produktes (siehe Punkt 3.1) durch den Kunden ist nur nach vorheriger Registrierung
und Verifizierung seines Arbeitgeber-Profils möglich. Die Abgabe einer Bestellung auf der Plattform
stellt ein Angebot im rechtlichen Sinne dar.
3.3. Wird eine Bestellung von einem nicht verifizierten und nicht freigeschalteten Kundenprofil
getätigt, wird das Produkt mit sofortiger Wirkung im jeweiligen Profil freigeschaltet. Die
Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall erst nach erfolgter Verifizierung inkl. anschließender
Freischaltung des Profils, d.h. am ersten Tag der tatsächlichen Inanspruchnahme des Produkts (inkl. der
besseren Sichtbarkeit auf der Plattform) durch den Kunden.
3.4. Ein Angebot i.S.d. Punkt 4.2. kann nicht storniert werden.
3.5. Der angegebene Preis pro Monat gilt für die gesamte Vertragsdauer (von 3 oder 12 Monaten). Bei dem
Produktpreis handelt es um einen Netto-Preis zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Maßgeblich
sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den
festgelegten Leistungszeitraum.
3.6. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde über die von ihm angegebene
E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Der Erhalt dieser Bestellbestätigung stellt die verbindliche
Annahme des Kundenangebotes durch ATIKON dar und somit das Zustandekommen des Vertrags.3.6. Sobald der
Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine
Bestellbestätigung. Der Erhalt dieser Bestellbestätigung stellt die verbindliche Annahme des
Kundenangebotes durch ATIKON dar und somit das Zustandekommen des Vertrags.
3.7. Unmittelbar nach Erhalt der Bestellbestätigung werden die bestellten Produkte im Arbeitgeber-Profil
freigeschaltet. Dies geschieht unabhängig von dem Status der Verifizierung (siehe Punkt 4.3).
3.8. ATIKON behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Rechte und Pflichten
4.1. Die Nutzung der Plattform durch der Steuerberatungsbranche nicht zugehörige Dritte, insbesondere
Personaldienstleister, die im Auftrag einer Steuerkanzlei oder eines Steuerberaters tätig werden, ist
ausdrücklich untersagt.
4.2. ATIKON behält sich vor, Arbeitgeber-Profile, die gegen Punkt 5.1. verstoßen, unverzüglich und
unwiderruflich zu schließen. Eine unwiderrufliche Löschung aller im Profil zum Zeitpunkt der Schließung
enthaltenen Daten geht mit der genannten Profillöschung einher. Zum Zeitpunkt der Profilschließung
aktive Produkte, die bereits in Rechnung gestellt wurden und diese auch beglichen worden ist, sind nicht
erstattungsfähig.
4.3. Die erworbenen Abonnements gelten nur für das jeweilige Arbeitgeber-Profil und können nicht auf
andere Profile übertragen werden. Eine Nutzung der Produkte durch Dritte für eigene Zwecke im Rahmen
desselben Arbeitgeber-Profils ist nicht gestattet.
4.4. Die Plattform ermöglicht eine vollständige Verwaltung des Profils durch den Kunden inkl.
Veröffentlichung von Inseraten, Änderung der Profildaten, Veröffentlichung von diversen Informationen
und Inhalten über das Unternehmen zum Zwecke der Bildung und Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer
Branding).
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, die rechtskonforme Veröffentlichung von sämtlichen Informationen und
Inhalten im Arbeitgeber-Profil zu gewährleisten.
4.6. ATIKON ist berechtigt, die betreffenden Informationen und Inhalte von der Plattform bis zur Klärung
des Sachverhalts zu entfernen, sollte eine Rechtsverletzung durch diese Inhalte von Dritten behauptet
werden. Stellt sich diese Maßnahme als nicht erforderlich heraus, wird der Vertragszeitraum (bei einem
bestehenden Vertrag aufgrund Produktkaufs) um den Zeitraum der nicht erforderlichen Offline-Stellung des
jeweiligen Inhalts verlängert.
4.7. ATIKON behält sich vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang der Plattform jederzeit zu ändern.
4.8. Die maximale Anzahl an veröffentlichten Inseraten im Arbeitgeber-Profil kann auf Kundenanfrage von
ATIKON erhöht werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einer solchen Erhöhung. Die Entscheidung für
oder gegen eine solche Erhöhung liegt im Ermessen von ATIKON.
4.9. Es können maximal 3 Siegel und Zertifikate zum Arbeitgeber-Profil im Rahmen der Premium Employer
Branding Mitgliedschaft hinzugefügt werden.
5. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum
5.1. Der Kunde garantiert, über sämtliche zur Veröffentlichung sowie zur sonstigen Verwendung
erforderlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte an allen Materialien zu verfügen, die im
Arbeitgeber-Profil auf der Plattform veröffentlicht werden. Im Falle der Inanspruchnahme von ATIKON
durch Dritte stellt der Kunde ATIKON zur Gänze schad- und klaglos.
6. Zahlung, Rechnungslegung
6.1. Der Preis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im
Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
6.2. Der Kunde stimmt der Übermittlung der Rechnung im Wege des digitalen Rechnungsversands zu.
6.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
Zahlungsverzugs, von ATIKON die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in
marktüblicher Höhe von derzeit zumindest €20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der
Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt
davon unberührt.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann ATIKON das jeweilige Profil auf der Plattform bis zur
Begleichung des aushaftenden Betrages für andere Nutzer unsichtbar machen. Weiters ist ATIKON nicht
verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen
(Zurückbehaltungsrecht).
6.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ATIKON aufzurechnen,
außer die Forderung des Kunden wurde von ATIKON schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7. Vertragsdauer
7.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 3 bzw. 12 Monaten befristet abgeschlossen.
7.2. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes (siehe Punkt 3.1.) vor Ablauf der im Punkt 8.1. genannten
Frist ist ausgeschlossen.
7.3. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung um 3 bzw. 12 Monate, es sei
denn der Kunde hat den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt. Der Kunde hat
jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Kündigungsfrist zu den von ihm erworbenen Produkten im
Kanzleiprofil (unter Abonnements) einzusehen.
7.4. Die Kündigung kann entweder eigenständig vom Kunden unter den Profileinstellungen auf der Plattform
vorgenommen werden oder in schriftlicher Form an ATIKON übermittelt werden. Für die Rechtzeitigkeit der
Kündigung per Post gilt das Datum des Poststempels.
7.5. Mit dem Ablauf des Premium Employer Branding Pakets oder des Premium Plus Pakets erfolgt eine
automatische Umstellung auf das Basis Paket sowie eine entsprechende Reduktion der im Profil
hinterlegten und angezeigten Daten auf den im Basis Paket inkludierten Ausmaß (siehe Punkt 3.1.1).
7.6. Nach dem Ablauf des Top Job Slot Abonnements wird das jeweilige Inserat unverändert weiterhin in
der Liste mit den restlichen Inseraten angezeigt.
7.7. ATIKON ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von ATIKON
weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von ATIKON eine taugliche Sicherheit leistet;
d) der Antrag des Kunden auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden
Vermögens abgewiesen wird oder der Masseverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des Kunden mit
Masseforderungen im Verzug ist.
7.8. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ATIKON fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit
einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.
8. Gewährleistung & Haftung
8.1. ATIKON verpflichtet sich, die üblichen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Plattform zu
gewährleisten, behält sich jedoch das Recht vor, diese für Wartungsarbeiten oder aufgrund von Umständen,
die außerhalb unserer Kontrolle liegen, temporär einzuschränken. Die Geltendmachung jeglicher Ansprüche
auf Ersatz des aufgrund einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit entgangenen Gewinns wird
ausgeschlossen.
8.2. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während vereinbarter
Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden, sofern ATIKON kein Verschulden an den Ausfällen
trifft, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
8.3. ATIKON stellt diese für die Veröffentlichung von Stelleninseraten, relevanten
Unternehmensinformationen und sonstigen Inhalten zum Zweck der Mitarbeiterfindung und -gewinnung bereit.
Jegliche Haftung von ATIKON für Ansprüche, die sie aufgrund der Veröffentlichung, Erstellung,
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der von den Kunden auf der Plattform veröffentlichten
Inhalte ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4. Der Kunde haftet eigenständig und vollumfänglich für sämtliche Ansprüche Dritter nach den aktuellen
arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, antidiskriminierungsrechtlichen, urheberrechtlichen sowie
sonstigen Vorschriften, die bei einer ordnungsgemäßen Verwendung der Plattform durch den Kunden
entstehen können.
9. Geheimhaltungsvereinbarung und Datenschutz
9.1. ATIKON verpflichten sich alle Unterlagen und Informationen, die sie im Rahmen der ordnungsgemäßen
Nutzung der Plattform von Kunden erhält, streng vertraulich zu behandeln und dementsprechend vollkommen
geheim zu halten und in diesem Sinne keinem außenstehenden Dritten – auch keiner Person, zu der man in
einem direkten oder indirekten gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht – zu übergeben oder sonst offen
zu legen oder darüber Mitteilung zu machen sowie keine der auf diese Weise bekannt gewordenen Umstände
für eigene geschäftliche Zwecke direkt oder indirekt zu verwerten.
9.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der Nutzung der Plattform erhaltenen
Informationen erstreckt sich auf Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer sowie Dritte, mit denen ein
Vertragsverhältnis besteht und dieses die Bearbeitung der genannten Daten zum Gegenstand hat.
9.3. Diese Daten und Informationen umfassen insbesondere allgemeine Unternehmensinformationen,
personenbezogene Daten der Bewerber oder der Mitarbeiter des Kunden (wie etwa Lebenslauf,
Mitarbeiterbilder u.ä.) und Kommunikation zwischen Kunden und Bewerbern.
9.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Ziffern 9.1 bis 9.3 gilt nicht, soweit ein Abgleich von
Daten mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.
erforderlich ist, um spezielle Preisvorteile für Mitglieder zu gewähren. In diesem Fall erfolgt die
Offenlegung ausschließlich der hierfür notwendigen Informationen (z. B. Mitgliedsnummer) und
ausschließlich zum genannten Zweck im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben. ATIKON verpflichtet
sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht für andere Zwecke zu verwenden.
9.5. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach einer Einstellung der Nutzung der Plattform
durch den Kunden bestehen.
9.6. ATIKON verpflichten sich grundsätzlich zur umfassenden Geheimhaltung sämtlicher aufgrund des
Vertragsverhältnisses übermittelter Daten, sowie zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen durch
Technikgestaltung iSd Art 25 DSGVO (Privacy by Design, Privacy by Default).
9.7. Bei erstmaliger Kündigung eines Employer Branding – oder Premium Plus Pakets durch den Kunden
werden die während der Nutzung des Premium Employer Branding - oder des Premium Plus Pakets im
Arbeitgeber-Profil hinterlegten Daten automatisch gespeichert, um diese bei einer zukünftigen erneuten
Aktivierung der Premium Employer Branding Mitgliedschaft ohne nochmalige Eingabe im Profil anzeigen
lassen zu können. Der Kunde kann dieser Speicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen mittels einer
formlosen Mitteilung an atikon@steuerjobs-rlp.de
widerrufen.
9.8. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf
zugesendet wird. Der Kunde kann seinen Widerruf jederzeit formlos an support@steuerjobs-rlp.de
bekanntgeben.
9.9. Weitere Informationen zum Datenschutzerklärung sind in der Datenschutzerklärung
enthalten.
10. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen
ATIKON und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner
Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft von ATIKON, die Vertragspartnerin des
Kunden ist.
11.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ATIKON und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten
wird das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft von ATIKON, welche Vertragspartnerin des Kunden ist,
sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ATIKON berechtigt, den Kunden an ihrem
allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.